§ 8Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
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§ 9Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
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§ 9aVermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
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§ 10Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
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§ 11Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
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§ 12Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
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§ 13Pflichten der Anlagenbetreiber
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§ 14Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
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§ 15Grundpflichten der Abfallbeseitigung
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§ 16Anforderungen an die Abfallbeseitigung
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§ 17Überlassungspflichten
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§ 18Anzeigeverfahren für Sammlungen
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§ 19Duldungspflichten bei Grundstücken
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§ 20Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
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§ 21Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
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§ 22Beauftragung Dritter
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§ 23Produktverantwortung
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§ 24Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
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§ 25Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
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§ 26Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
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§ 26aFreistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
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§ 27Besitzerpflichten nach Rücknahme
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§ 28Ordnung der Abfallbeseitigung
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§ 29Durchführung der Abfallbeseitigung
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§ 30Abfallwirtschaftspläne
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§ 31Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
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§ 32Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit