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Jurafuchs

Art. 1

MV-VERF
(Das Land Mecklenburg-Vorpommern)
(1) Mecklenburg und Vorpommern bilden gemeinsam das Land Mecklenburg-Vorpommern. (2) Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. (3) Die Landesfarben sind blau, weiß, gelb und rot. Das Nähere über Landesfarben und Landeswappen sowie deren Gebrauch regelt das Gesetz.

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