(1) Mecklenburg und Vorpommern bilden gemeinsam das Land Mecklenburg-Vorpommern.
(2) Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Landesfarben sind blau, weiß, gelb und rot. Das Nähere über Landesfarben und Landeswappen sowie deren Gebrauch regelt das Gesetz.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/mv-verf/__1.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).