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Jurafuchs

Art. 11

MV-VERF
(Europäische Integration,
grenzüberschreitende Zusammenarbeit) Das Land Mecklenburg-Vorpommern wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeiten an dem Ziel mit, die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, zu fördern.

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