Zur Pflege und Förderung insbesondere geschichtlicher, kultureller und landschaftlicher Besonderheiten der Landesteile Mecklenburg und Vorpommern können durch Gesetz Landschaftsverbände mit dem Recht auf Selbstverwaltung errichtet werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/mv-verf/__75.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).