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Jurafuchs

Art. 93

NW-VERF
Die Amtszeit der Richter des Verfassungsgerichtshofes, die am 30. Juni 2017 im Amt sind, wird durch die Neuregelung des Artikels 76 nicht berührt. Soweit die Richter auf der Grundlage des Artikels 76 in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung in ihr Amt gelangt sind, steht dieses einer Wahl gemäß Artikel 76 Absatz 2 in der neuen Fassung nicht entgegen. Düsseldorf, den 28. Juni 1950 Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident: Arnold Der Innenminister: Dr. Menzel Der Finanzminister: Dr. Weitz Der Wirtschaftsminister: Dr. Nölting Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Lübke Der Arbeitsminister: Halbfell Der Sozialminister: Dr. Amelunxen Der Kultusminister: Teusch Der Minister für Wiederaufbau: Steinhoff Der Justizminister: Dr. Sträter

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