Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf Vorschriften und Einrichtungen verwiesen ist, die durch diese Verfassung aufgehoben sind, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften und Einrichtungen dieser Verfassung.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/rp-verf/__138.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).