Jeder Deutsche ist berechtigt, in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Gemeinwohls seinen Beruf frei zu wählen und ihn nach Maßgabe des Gesetzes in unbehinderter Freizügigkeit auszuüben.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/rp-verf/__58.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).