(1) Rheinland-Pfalz ist ein demokratischer und sozialer Gliedstaat Deutschlands.
(2) Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
(3) Landesfarben und Landeswappen bestimmt ein Gesetz.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/rp-verf/__74.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).