Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 28a

SGB1
Leistungen der Eingliederungshilfe
Stand 2026-03-04
(1) Nach dem Recht der Eingliederungshilfe können in Anspruch genommen werden: 1.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,2.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,3.Leistungen zur Teilhabe an Bildung,4.Leistungen zur Sozialen Teilhabe. (2) Zuständig sind die durch Landesrecht bestimmten Behörden.

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