Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb1/__7.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).