Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb10/__5.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).