Das Kurzarbeitergeld beträgt 1.für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 Prozent,2.für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 60 Prozentder Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb3/__105.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).