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Jurafuchs

§ 17

SGB III
Drohende Arbeitslosigkeit
Stand 2026-04-22
Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die 1.versicherungspflichtig beschäftigt sind,2.alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und3.voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.

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