Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 20

SGB III
Berufsrückkehrende
Stand 2026-04-22
Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die 1.ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen unterbrochen haben und2.in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

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