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Jurafuchs

§ 32

SGB III
Eignungsfeststellung
Stand 2026-04-22
Die Agentur für Arbeit soll Ratsuchende mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen und begutachten, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist.

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