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Jurafuchs

§ 329

SGB III
Einkommensberechnung in besonderen Fällen
Stand 2026-04-22
Die Agentur für Arbeit kann das zu berücksichtigende Einkommen nach Anhörung der oder des Leistungsberechtigten schätzen, soweit Einkommen nur für kurze Zeit zu berücksichtigen ist.

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