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Jurafuchs

§ 342

SGB III
Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
Stand 2026-04-22
Beitragspflichtige Einnahme ist bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der Bezugsgröße.

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