Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen 1.ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,2.Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,3.Entbindung,4.häusliche Pflege,5.Haushaltshilfe,6.Mutterschaftsgeld.Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb5/__24c.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).