Über den Anspruch auf Rente kann hinsichtlich der Rentenhöhe auch unter Außerachtlassung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung entschieden werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb6/__117a.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).