In der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines Kalenderjahres; er stellt hiermit zugleich deren dauernde Leistungsfähigkeit sicher.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb6/__215.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).