Witwenrenten und Witwerrenten aus der Rentenanwartschaft eines vor dem 1. Juli 1977 geschiedenen Ehegatten werden vom Ablauf des Kalendermonats an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb6/__268.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).