Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 279a

SGB VI
Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
Stand 2026-04-28
Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.

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