Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie 1.die Regelaltersgrenze erreicht und 2.die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb6/__35.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).