Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie 1.das 62. Lebensjahr vollendet und 2.die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb6/__40.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).