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Jurafuchs

§ 40

SGB VI
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Stand 2026-04-28
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie 1.das 62. Lebensjahr vollendet und 2.die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben.

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