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Jurafuchs

§ 76d

SGB VI
Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters
Stand 2026-04-28
Für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters gelten die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten oder von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung entsprechend.

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