Für die Berechnung von Renten mit Zeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung sind die vorangehenden Vorschriften über die Rentenhöhe und die Rentenanpassung anzuwenden, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb6/__79.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).