Die Seeschiffe, die unter der Bundesflagge in Dienst gestellt werden sollen, haben die Eigentümer bereits nach ihrem Erwerb oder bei Beginn ihres Baus der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation zu melden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb7/__194.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).