Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb7/__42.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).