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Jurafuchs

§ 50

SGB VII
Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
Stand 2026-04-28
Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes bestimmen sich nach den §§ 66 bis 71 des Neunten Buches, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt; im Übrigen gelten die Vorschriften für das Verletztengeld entsprechend.

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