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Jurafuchs

§ 102

SGB IX
Leistungen der Eingliederungshilfe
Stand 2026-02-02
(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen 1.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,2.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,3.Leistungen zur Teilhabe an Bildung und4.Leistungen zur Sozialen Teilhabe. (2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor.

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