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Jurafuchs

§ 143

SGB IX
Bundesstatistik
Stand 2026-02-02
Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Teils und zu seiner Fortentwicklung werden Erhebungen über 1.die Leistungsberechtigten und2.die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfeals Bundesstatistik durchgeführt.

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