Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb9/__183.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).