Zur Erfüllung ihrer Aufgaben fließen den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe der Steuergesetze Einnahmen aus den Realsteuern und den sonstigen Kommunalsteuern zu.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sh-verf/__56.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).