1Jeder Mensch hat das Recht, als Einzelperson geachtet zu werden. 2Sein Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Anerkennung der Menschenwürde bestimmt, in den Grenzen des Gesamtwohles, die Ordnung der Gemeinschaft.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/sl-verf/__1.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).