Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 103

SL-VERF
Gesetze treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.

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