Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände unmittelbar berühren, sollen die kommunalen Spitzenverbände gehört werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sl-verf/__124.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).