Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staates.
Wer in familiärer Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, ist durch die staatliche Ordnung zu schützen und zu fördern.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sl-verf/__23.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).