1In Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sind Vertretungsorgane der Beschäftigten zu bilden. 2Diese haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sn-verf/__26.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).