Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/stpo/__34a.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).