(1) Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.
(2) Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit sowie Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/th-verf/__59.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).