Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 208

UMWG
Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
Stand 2024-12-31
Auf den Anspruch auf Barabfindung ist § 30 entsprechend anzuwenden.

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