In dem Formwechselbeschluss müssen auch enthalten sein: 1.die Bestimmung des Sitzes der Personengesellschaft;2.beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Angabe der Kommanditisten sowie des Betrages der Einlage eines jeden von ihnen;3.der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/umwg/__234.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).