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Jurafuchs

§ 28

UMWG
Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
Stand 2024-12-31
Nach Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers gegen den übernehmenden Rechtsträger zu richten.

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