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Jurafuchs

§ 53

UMWG
Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
Stand 2024-12-31
Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital, so darf die Verschmelzung erst eingetragen werden, nachdem die Erhöhung des Stammkapitals im Register eingetragen worden ist.

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