Behandelt der Wirtschafts- und Sozialrat eine Angelegenheit, die für ein Mitglied der Vereinten Nationen von besonderem Belang ist, so lädt er es ein, ohne Stimmrecht an seinen Beratungen teilzunehmen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/un-charta/__69.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).