Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/zpo/__1070.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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