Diese Ausführungsbestimmungen treten mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen veröffentlicht worden sind.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 1Anlage 5 →