- § 1Ziel des Gesetzes
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
- § 5Positive Maßnahmen
- § 6Persönlicher Anwendungsbereich
- § 7Benachteiligungsverbot
- § 8Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
- § 9Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
- § 10Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
- § 11Ausschreibung
- § 12Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
- § 13Beschwerderecht
- § 14Leistungsverweigerungsrecht
- § 15Entschädigung und Schadensersatz
- § 16Maßregelungsverbot
- § 17Soziale Verantwortung der Beteiligten
- § 18Mitgliedschaft in Vereinigungen
- § 19Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
- § 20Zulässige unterschiedliche Behandlung
- § 21Ansprüche
- § 22Beweislast
- § 23Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
- § 24Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- § 25Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 26Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
- § 26aRechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26bAmtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26cBeginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
- § 26dUnerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26eVerschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26fZeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26gAnspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 26hVerwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26iBerufsbeschränkung
- § 27Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 28Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
- § 29Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
- § 30Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 31Unabdingbarkeit
- § 32Schlussbestimmung
- § 33Übergangsbestimmungen