Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2010 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2019 und danach alle fünf Jahre über die mit diesem Gesetz gemachten Erfahrungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Der Finanzminister
Die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Der Innenminister
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung
Der Minister für Bauen und Verkehr
Die Justizministerin
Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration zugleich für den Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien insofern mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt