Jurafuchs

§ 13

ArchivG NRW
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand 2010-03-16
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2010 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2019 und danach alle fünf Jahre über die mit diesem Gesetz gemachten Erfahrungen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Der Finanzminister

Die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Der Innenminister

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung

Der Minister für Bauen und Verkehr

Die Justizministerin

Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration zugleich für den Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien insofern mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt

Meine Notizen

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