Jurafuchs

§ 6

Bauvorlagenverordnung
Beseitigung von Anlagen
Vorzulegende Bauvorlagen
Stand 2007-11-10
Vorzulegen sind:
1.
ein Lageplan, der die Lage der zu beseitigenden Anlagen unter Bezeichnung des Grundstücks nach Katasterwerk sowie nach Straße und Hausnummer darstellt (§ 7),
2.
in den Fällen des Art. 57 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 BayBO die Erklärung des Tragwerksplaners über die Standsicherheit angebauter Gebäude.

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